
Die Schwesternstiftung
Zweck der Stiftung ist es, den Lebensunterhalt der dem Mutterhaus der Evangelischen Diakonissenanstalt Augsburg angehörenden Diakonissen auf Lebenszeit zu sichern. Die Dauer der Stiftung ist begrenzt. Sie soll für einen Zeitraum von grundsätzlich 30 Jahren bestehen.
Die Grundlage und der Umfang des Versorgungsanspruchs der Diakonissen ergeben sich aus der Satzung der Evangelischen Diakonissenanstalt in der Fassung vom 1.06.2007 und der Versorgungsordnung für die Diakonissen der Evangelischen Diakonissenanstalt Augsburg in der Fassung vom 15.11.2006. Das Stiftungsvermögen deckt neben den laufenden Einnahmen der Diakonissen wie z. B. Renten die Kosten des Lebensunterhaltes der Diakonissen. Eine angemessene Unterkunft auf dem Gelände der Evanglischen . Diakonissenanstalt, Frölichstr. 17, 86150 Augsburg und den dafür notwendigen Unterhalt stellt die Evangelische Diakonissenanstalt Augsburg den Diakonissen zur Verfügung. Die Höhe des Stiftungsvermögens wurde von einer unabhängigen Prüfungs- und Beratungsgesellschaft in einem komplizierten Verfahren festgestellt und von der Evangelischen Diakonissenanstalt an die Stiftung abgeführt.
Diese Stiftung wird vom Stiftungsvorstand verwaltet. Der Stiftungsvorstand besteht satzungsgemäß aus dem Rektor (Stiftungsvorstand), der Oberin (stv. Stiftungsvorstand) und dem Kfm. Vorstand (Stiftungsverwalter). Der Stiftungsverwalter hat der Regierung von Schwaben jährlich einen Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung vorzulegen.
Dem Stiftungsvermögen dürfen Zuwendungen von Dritten zugeführt werden.
Claus Boldt, Stiftungsverwalter
Spendenkonto
IBAN: DE07 7205 0000 0000 0248 93
BIC: AUGSDE77XXX
Kreditinstitut: Stadtsparkasse Augsburg
Verwendungszweck: Spende